Unsere Beitragsordnung haben wir zuletzt am 18.09.2025 aktualisiert.
Inhalt
§ 1 Grundsatz
§ 2 Beitragshöhe für ordentliche Mitglieder
§ 3 Beitragshöhe für fördernde Mitglieder
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsweise
§ 5 Datenverarbeitung
§ 1 Grundsatz
(1) Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten von Mitgliedsbeiträgen, zu dessen Zahlung sich alle Mitglieder des Vereins nach den Bestimmungen der Vereinssatzung verpflichten.
(2) Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in § 6 und § 7 der Vereinssatzung in der Fassung vom 18.09.2025. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.
(3) Die Mitgliederversammlung legt auf Grundlage der durch den Vorstand vorgelegten Empfehlung die zu zahlenden Beiträge fest. Änderungen werden mittels einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen. Für einzelne Mitglieder können in Ausnahmefällen vom Vorstand individuelle Beiträge beschlossen werden.
(4) Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die von der Mitgliederversammlung am 12.09.2024 beschlossenen Beträge.
§ 2 Beitragshöhe für ordentliche Mitglieder
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt pro Familie 35,00 Euro. Dieser Betrag wird direkt für den Zweck des Vereins nach § 2 der Vereinssatzung, also zur Förderung pädagogischer Arbeit mit Kindern verwendet. Dies beinhaltet die Beschaffung und Erhaltung von pädagogischem Bedarf (Bücher, Bastelmaterial, etc.), die Finanzierung von Ausflügen und Unternehmungen sowie die Kosten für Waldtage und Waldwochen.
(2) Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerlich abzugsfähig.
(3) Je betreutem Kind sind folgende Beträge monatlich fällig:
- 40,00 Euro Betriebskostenzuschuss für die laufenden Nebenkosten der Räumlichkeiten (Strom, Heizung, Winterdienst, Internet, etc.), für die Reinigung der Räumlichkeiten, für die Miete der Stellplätze, sowie für die betrieblichen Versicherungen.
- 10,00 Euro Beitrag für den Dachverband für Elterninitiativen Braunschweig (DEB) für die pädagogische Fachberatung, Fachbetreuung und Trägervertretung.
- 100,00 Euro Verpflegungspauschale für die Lohnkosten der Hauswirtschaftskraft und den
- Kauf von Lebensmitteln für Frühstück, Mittagessen und Obstpause.
(4) Zur Erhaltung des Betriebs sind sämtliche Beiträge auch in Schließzeiten zu zahlen.
(5) Bei Betreuungsbeginn eines Kindes wird die Verpflegungspauschale in diesem Monat anteilig (ab. 1. des Monats 100 %, ab 8. des Monats 75 %, ab. 15. des Monats 50 % und ab 23. des Monats 25 %) berechnet. Der Mitgliedsbeitrag, der Betriebskostenzuschuss und der Beitrag für den DEB sind in jedem
Fall vollständig zu zahlen.
§ 3 Beitragshöhe für fördernde Mitglieder
(1) Für Fördermitglieder beträgt der monatliche Mindestbeitrag 10,00 Euro. Darüber hinaus kann jedes Fördermitglied die Höhe seines Beitrags frei bestimmen.
(2) Der Beitrag von Fördermitgliedern ist gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerlich abzugsfähig.
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsweise
(1) Die Beiträge sind monatlich zum 15. fällig und werden per SEPA-Lastschrift eingezogen.
(2) Die Mitglieder erteilen ihre Zustimmung zum SEPA-Mandat mit Aufnahme in den Verein unter Angabe ihrer Bankverbindung. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Die Beitragspflicht bleibt hiervon unberührt. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.
(3) Anderweitige Zahlungsweisen sind mit dem Vorstand abzustimmen.
§ 5 Datenverarbeitung
(1) Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name, Anschrift und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.